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   BFH, 21.04.1993 - X R 1/91   

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https://dejure.org/1993,6826
BFH, 21.04.1993 - X R 1/91 (https://dejure.org/1993,6826)
BFH, Entscheidung vom 21.04.1993 - X R 1/91 (https://dejure.org/1993,6826)
BFH, Entscheidung vom 21. April 1993 - X R 1/91 (https://dejure.org/1993,6826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Einordnung von Aufwendungen für den nachträglichen Einbau von Gegenständen in ein Gebäude - Kriterien zur Abgrenzung von Herstellungsaufwendungen und Erhaltungsaufwendungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aufwendungen für Rolladeneinbau keine Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Revisionsbegründung nach § 120 FGO

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.08.1989 - IX R 176/84

    1. Aufwendungen für Markise an fertiggestelltem Gebäude nachträgliche

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - X R 1/91
    Aufwendungen für den nachträglichen Einbau von Rolläden gehören aber - wovon auch die Klägerin ausgeht - zu den Herstellungskosten des Gebäudes, weil dem Gebäude etwas Neues, bisher nicht Dagewesenes hinzugefügt worden ist (BFH-Urteile vom 1. Februar 1983 VIII R 103/82, Betriebs-Berater 1983, 1076 - nachträglich eingebaute Rolläden -, und vom 29. August 1989 IX R 176/84, BFHE 159, 303, BStBl II 1990, 430 - nachträglich fest an der Außenmauer angebrachte Markise -).

    Erhaltungsaufwand setzt aber begrifflich voraus, daß etwas bereits Bestehendes instandgesetzt oder instandgehalten wird (BFHE 159, 303, BStBl II 1990, 430).

  • BFH, 16.07.1974 - VIII R 143/71

    Heizungsanlage - Öltank - Mietwohngebäude - Gesetzliche Sicherheitsbestimmungen -

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - X R 1/91
    Zwar kann bei der Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen deren Höhe ein Anhaltspunkt für die Zuordnung sein (BFH-Urteil vom 16. Juli 1974 VIII R 143/71, BFHE 113, 286, 288, BStBl II 1975, 193).

    Bei derartigen Maßnahmen ist Herstellungsaufwand anzunehmen, wenn das Gebäude durch die Maßnahme wesentlich in seiner Substanz vermehrt, in seinem Wesen erheblich verändert oder über seinen bisherigen Zustand hinaus deutlich verbessert wird (ständige Rechtsprechung, z.B. in BFHE 113, 286, BStBl II 1975, 193, sowie BFH-Urteil vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203 [BFH 29.10.1991 - IX R 117/90], BStBl II 1992, 285).

  • BFH, 20.01.1987 - IX R 103/83

    1. Keine Änderung des AfA-Satzes bei nachträglichen Herstellungskosten im

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - X R 1/91
    Im Falle einer Vermietung oder Verpachtung der Wohnung wären die Aufwendungen als nachträgliche Herstellungskosten zusammen mit den Anschaffungskosten des Gebäudes nach dem für diese geltenden Vomhundertsatz abzusetzen (BFH-Urteil vom 20. Januar 1987 IX R 103/83, BFHE 149, 448, BStBl II 1987, 491 unter 1. am Ende m.w.N.).
  • BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90

    Im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Erhaltungsaufwendungen (sog. anschaffungsnahe

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - X R 1/91
    Bei derartigen Maßnahmen ist Herstellungsaufwand anzunehmen, wenn das Gebäude durch die Maßnahme wesentlich in seiner Substanz vermehrt, in seinem Wesen erheblich verändert oder über seinen bisherigen Zustand hinaus deutlich verbessert wird (ständige Rechtsprechung, z.B. in BFHE 113, 286, BStBl II 1975, 193, sowie BFH-Urteil vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203 [BFH 29.10.1991 - IX R 117/90], BStBl II 1992, 285).
  • BFH, 11.03.1992 - X R 113/89

    Vorkostenabzug für Renovierung vor Eigenbezug (§ 1 O e Abs. 6 EStG )

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - X R 1/91
    Im Gegensatz zur Vorinstanz hat der Senat im Urteil vom 11. März 1992 X R 113/89 (BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886) bei Erhaltungsaufwendungen (Renovierungskosten) im Anschluß an den Erwerb einer Wohnung einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung der Wohnung i.S. von § 10e Abs. 6 EStG bejaht.
  • BFH, 08.05.1985 - I R 108/81

    Revision - Revisionsbegründung - Abweichung von der Rechtsprechung des BFH - Rüge

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - X R 1/91
    Eine eingehende und umfassende Erörterung der streitigen Rechtsfrage fordert § 120 FGO nicht (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Mai 1985 I R 108/81, BFHE 144, 40, BStBl II 1985, 523, und vom 25. April 1990 I R 59/89, BFH/NV 1991, 269).
  • BFH, 25.04.1990 - I R 59/89

    Rechtmäßigkeit der Übermittlung der Revisionsschrift mit Telefax - Anforderungen

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - X R 1/91
    Eine eingehende und umfassende Erörterung der streitigen Rechtsfrage fordert § 120 FGO nicht (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Mai 1985 I R 108/81, BFHE 144, 40, BStBl II 1985, 523, und vom 25. April 1990 I R 59/89, BFH/NV 1991, 269).
  • BFH, 01.02.1983 - VIII R 103/82
    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - X R 1/91
    Aufwendungen für den nachträglichen Einbau von Rolläden gehören aber - wovon auch die Klägerin ausgeht - zu den Herstellungskosten des Gebäudes, weil dem Gebäude etwas Neues, bisher nicht Dagewesenes hinzugefügt worden ist (BFH-Urteile vom 1. Februar 1983 VIII R 103/82, Betriebs-Berater 1983, 1076 - nachträglich eingebaute Rolläden -, und vom 29. August 1989 IX R 176/84, BFHE 159, 303, BStBl II 1990, 430 - nachträglich fest an der Außenmauer angebrachte Markise -).
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